Das eigene Zuhause ist weit mehr als eine Immobilie. Es ist ein Ort voller Erinnerungen, ein Stück Lebensgeschichte und häufig ein wesentlicher Bestandteil des über viele Jahre aufgebauten Vermögens.
Mit zunehmender Lebenserfahrung verändern sich manchmal auch die Wünsche und Anforderungen an das Wohnen. Vielleicht möchten Sie mehr finanziellen Spielraum gewinnen, Ihre Wohnsituation vereinfachen oder schon heute die richtigen Entscheidungen für morgen treffen.
STÖRIG Boutique Immobilien begleitet Eigentümer ab 60 Jahren persönlich und diskret dabei, neue Perspektiven für ihre Immobilie zu entdecken.
Ob klassischer Immobilienverkauf, Verkauf mit anschließendem Wohnrecht oder alternative Modelle zur Nutzung des gebundenen Immobilienvermögens – entscheidend ist, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
Dabei stehen Ihre Wünsche, Ihre Unabhängigkeit und die langfristigen Auswirkungen jeder Entscheidung im Mittelpunkt. Gemeinsam betrachten wir die immobilienbezogenen Möglichkeiten und beziehen bei Bedarf spezialisierte Rechts-, Steuer- und Finanzierungsexperten ein.
Mein Anspruch: Ihnen Orientierung zu geben, damit Sie wichtige Immobilienentscheidungen mit Ruhe, Klarheit und einem guten Gefühl treffen können.
Sie verkaufen Ihre Immobilie und bleiben anschließend als Mieter in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen. Die Bedingungen des Mietverhältnisses werden vertraglich vereinbart.
Dieses Modell kann interessant sein, wenn Sie Kapital aus Ihrer Immobilie freisetzen möchten, ohne unmittelbar umziehen zu müssen. Dabei sind insbesondere die langfristigen Mietkosten, die Vertragsbedingungen und die Sicherheit des Mietverhältnisses sorgfältig zu prüfen.
Sie verkaufen Ihre Immobilie und lassen sich ein Wohnungsrecht einräumen, das bei entsprechender Gestaltung im Grundbuch abgesichert werden kann.
So können Sie unter vereinbarten Bedingungen weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Umfang, Dauer, Rang und rechtliche Absicherung des Wohnungsrechts müssen individuell geprüft und notariell geregelt werden.
Beim Verkauf mit vorbehaltenem Nießbrauch können Sie sich das Recht sichern, Ihre Immobilie weiterhin zu nutzen und – abhängig von der konkreten Vereinbarung – auch wirtschaftliche Erträge daraus zu ziehen.
Dieses Modell kann zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Gleichzeitig beeinflusst der Nießbrauch den Immobilienwert und die Rechte des Käufers. Eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung ist deshalb wesentlich.
Bei einem Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis erhalten Sie anstelle eines vollständigen einmaligen Kaufpreises regelmäßige Zahlungen. Je nach Vereinbarung kann zusätzlich ein Wohnrecht vorgesehen werden.
Die Höhe und Dauer der Zahlungen sowie deren Absicherung hängen von der individuellen Vertragsgestaltung ab. Besonders wichtig sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen und eine verlässliche rechtliche Absicherung.
Sie möchten Ihre Immobilie bereits verkaufen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt umziehen?
Ein vertraglich vereinbarter späterer Übergabe- oder Auszugstermin kann Ihnen ermöglichen, Ihren nächsten Lebensabschnitt in Ruhe vorzubereiten – beispielsweise den Umzug in eine kleinere, barrierearme Wohnung oder eine betreute Wohnform.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Immobiliendarlehen eine Alternative zum Verkauf sein. Dabei wird die Immobilie als Sicherheit genutzt, während das Eigentum grundsätzlich erhalten bleibt.
Ob eine solche Finanzierung möglich und sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Immobilienwert, der persönlichen finanziellen Situation, den Kreditbedingungen und den langfristigen Belastungen ab. Die Prüfung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Finanzierungspartner.
Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Anteil Ihrer Immobilie an einen Anbieter und behalten den übrigen Eigentumsanteil.
Für die weitere Nutzung des verkauften Anteils fällt in der Regel ein laufendes Nutzungsentgelt an. Auch zusätzliche Kosten, spätere Verkaufsbedingungen und die langfristigen wirtschaftlichen Folgen müssen berücksichtigt werden.
Ein Teilverkauf sollte deshalb besonders sorgfältig mit anderen Möglichkeiten verglichen werden.
Die Umkehrhypothek ist ein besonderes Finanzierungsmodell, bei dem eine Immobilie beliehen wird und Auszahlungen vereinbart werden können.
Je nach Vertragsgestaltung werden Zinsen und Tilgung nicht laufend gezahlt, sondern erhöhen die spätere Rückzahlungsverpflichtung. Dadurch kann die verbleibende Eigenkapitalposition im Zeitverlauf sinken.
Verfügbarkeit, Kosten, Vertragsbedingungen und mögliche Auswirkungen auf Erben sollten vor einer Entscheidung umfassend geprüft werden.
Nicht unbedingt. Neben einem vollständigen Immobilienverkauf kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Finanzierungsmodelle oder andere vertragliche Gestaltungen infrage. Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Immobilienwert und den jeweiligen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen ab.
Ja, dafür gibt es unterschiedliche Modelle, beispielsweise den Verkauf mit anschließender Rückmietung, einem vereinbarten Wohnungsrecht oder einem Nießbrauchrecht. Diese unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Kosten, Rechten und langfristiger Sicherheit. Eine individuelle rechtliche Prüfung ist deshalb besonders wichtig.
Ein Wohnungsrecht ermöglicht grundsätzlich die persönliche Nutzung der vereinbarten Räume. Ein Nießbrauch kann darüber hinaus das Recht umfassen, wirtschaftliche Erträge aus der Immobilie zu ziehen, beispielsweise durch Vermietung. Die konkreten Rechte ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung und ihrer rechtlichen Ausgestaltung.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Teilverkauf kann kurzfristig Liquidität schaffen, ist jedoch häufig mit laufenden Nutzungsentgelten und weiteren vertraglichen Verpflichtungen verbunden. Deshalb sollten die Gesamtkosten und langfristigen Auswirkungen sorgfältig mit alternativen Lösungen verglichen werden.
Je nach persönlicher Situation kann ein klassischer Verkauf, eine Vermietung oder ein Verkauf mit späterem Auszug infrage kommen. Ich unterstütze Sie dabei, den Immobilienmarkt einzuschätzen und eine passende Verkaufsstrategie zu entwickeln.
Selbstverständlich, wenn Sie das wünschen. Immobilienentscheidungen betreffen häufig auch familiäre und erbrechtliche Fragen. Deshalb kann es sinnvoll sein, Angehörige sowie unabhängige Rechts- oder Steuerberater frühzeitig einzubeziehen.
Besteht eine gerichtlich angeordnete Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis, sind die gesetzlichen Vertretungs- und gegebenenfalls Genehmigungserfordernisse zu beachten. Ob eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Rechtsgeschäft ab.
STÖRIG Boutique Immobilien ist Ansprechpartner für die immobilienbezogene Beratung, Bewertung und Vermittlung. Spezielle Finanzierungs-, Renten- und Vertragsmodelle erfordern gegebenenfalls externe Anbieter und qualifizierte Fachberater. Ob und wie eine Lösung umgesetzt werden kann, wird individuell geprüft.